Der Stadtrat Franz Schindler stellte am 06.09.2024 im Auftrag der SPD-Fraktion folgenden Antrag:
SPD Stadtratsfraktion Schwandorf
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Keine Klärschlammverbrennung in Schwandorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der SPD Stadtratsfraktion stelle ich folgenden
Der Stadtrat möge beschließen:
A n t r a g:
Schwandorf, 06.09.2024
Der Stadtrat bekräftigt seinen Grundsatzbeschluss vom 15.10.2018 gegen die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage in Schwandorf und fordert den Oberbürgermeister auf, bei bei der weiteren Behandlung dieses Themas im Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und im Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf den Grundsatzbeschluss zu beachten und bei eventuellen Abstimmungen gegen die Errichtung einer Klarschlammverbrennungsanlage in Schwandorf zu stimmen.
Begründung:
Der Stadtrat hat nach Gründung des ZV Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf und in Kenntnis der Aufgaben dieses ZV und der gesetzlichen Vorgabe, dass bei der Verbrennung einen von Klärschlämmen ab dem Jahr 2029 Phosphat zurückgewonnen müsse, in seiner Sitzung vom 15.10.2018 Grundsatzbeschluss gegen die Errichtung einer (Mono-) Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Schwandorf gefasst.
Die damals gegen die Klärschlammverbrennung am Standort Schwandorf vorgebrachten Argumente, insbesondere, dass bei der Gründung des ZV Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf versichert worden ist, dass am Schwandorf lediglich die Trocknung, nicht aber die Verbrennung von Klärschlämmen geplant sei und dass der Standort Schwandorf mit dem Betrieb des Müllkraftwerkes ohnehin seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Müllverwertung leiste, gelten nach wie vor.
Trotz des klaren Beschlusses des Stadtrats hat der Oberbürgermeister in der Sitzung der Verbandsversammlung des ZV Müllverwertung Schwandorf vom 18.07.2024 einer Beschlussvorlage zugestimmt, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, den „Bau einer eigenen (Monoklärschlammverbrennungs-) Anlage durch die Schwesterverbände Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf möglichst im Landkreis Schwandorf …“ weiter zu verfolgen, wobei der Beschlussvorlage eindeutig zu entnehmen ist, dass nicht irgendein Standort im Landkreis Schwandorf gemeint ist, sondern ausdrücklich der Standort auf dem Gelände der Fa. Nabaltec AG in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Klärschlammtrocknungsanlage.
Da der Oberbürgermeister den Beschluss des Stadtrats nach eigenen Angaben bei der Abstimmung nicht mehr „auf dem Schirm“ hatte, erscheint es geboten, den Beschluss zu bekräftigen und den Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Mitglied der Verbandsversammlung des ZV Müllverwertung Schwandorf und als Vorsitzender der Verbandsversammlung des ZV Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf gemäß Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG anzuweisen, wie er in den Verbandsversammlungen bei dem genannten Thema künftig abstimmen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Schindler
Lesen sie dazu in der Onlineausgabe der Mittelbayerischen Zeitung:
Klärschlamm: SPD wollte OB an die Kette nehmen – Doch ÖDP-Stadtrat verhindert Diskussion
Sehen sie dazu ein Video von Oberpfalz TV:
SPD-Antrag nicht behandelt: Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage