SPD-Antrag: Keine Verbrennung von Abfällen aus Atomkraftwerken im Müllkraftwerk Schwandorf

28. August 2020

Der Stadtrat und SPD Fraktionsvorsitzende Franz Schindler stellte am 28.08.2020 im Auftrag der SPD-Fraktion folgenden Antrag:

SPD-Stadtratsfraktion Schwandorf
Franz Schindler
Friedrich-Ebert-Str. 49
92421 Schwandorf

Herrn Oberbürgermeister
Andreas Feller
Rathaus
Spitalgarten 1
92421 Schwandorf
per Telefax und E-Mail
Schwandorf, 28.08.2020

Keine Verbrennung von Abfällen aus Atomkraftwerken im Müllkraftwerk Schwandorf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der SPD-Stadtratsfraktion stelle ich folgenden

A n t r a g:

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat spricht sich gegen die Annahme und Mitverbrennung sog. freigemessener Abfälle aus Atomkraftwerken im Müllkraftwerk Schwandorf aus und fordert den Zweckverband Müllverwertung Schwandorf auf, die Annahme und Mitverbrennung entsprechender Abfälle, ob von Verbandsmitgliedern oder von außerhalb des Verbandsgebiets, sofort einzustellen und das Verbot der Annahme entsprechender Abfälle in der Satzung des Zweckverbands zu verankern.

Begründung:

Vor kurzem ist bekannt geworden, dass in dem vom Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) in Schwandorf betriebenen Müllkraftwerk seit Jahren sog. freigemessene Abfälle aus den Atomkraftwerken Isar I und Isar II und Grafenrheinfeld mitverbrannt werden.

Aus den Atomkraftwerken Isar I und Isar II sollen bereits seit dem Beitritt Landshuts zum ZMS entsprechende Abfälle angeliefert werden.

Im Falle des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld beruht die Mitverbrennung der Abfälle im Müllkraftwerk Schwandorf auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem ZMS und dem Betreiber des Atomkraftwerks, da der Landkreis Schweinfurt nicht Mitglied des Zweckverbandes ist und sich die Gemeinschaftskraft Schweinfurt GmbH weigert, die Abfälle aus Grafenrheinfeld anzunehmen.

Wie viele Tonnen sog. freigemessene Abfälle aus den genannten und ggf. weiteren Atomkraftwerken in dem Müllkraftwerk Schwandorf bisher insgesamt mitverbrannt worden sind, ist nicht bekannt. Im Jahr 2019 sollen es nach Angaben des ZMs 103,84 Tonnen gewesen sein.

Es mag sein, dass die Abfälle als nicht radioaktiv und als Gewerbeabfall eingestuft sind. Dies bedeutet aber nicht, dass die Abfälle aus Atomkraftwerken gesundheitlich völlig unbedenklich sind und als normaler Gewerbeabfall behandelt werden können. Es ist bedauerlich, dass die Spitze und die Verwaltung des ZMS meinen, die Mitverbrennung von Abfällen aus Atomkraftwerken als Maßnahme der laufenden Verwaltung behandeln zu können und die Öffentlichkeit hierüber nicht informieren zu müssen.

Selbst wenn es sich um gewöhnlichen Gewerbeabfall handeln würde, wäre der Zweckverband Müllverwertung rechtlich nicht zur Annahme verpflichtet. Im Falle von Grafenrheinfeld besteht ohnehin keine Verpflichtung, weil der Landkreis nicht zum Zweckverband gehört.

Zwar ist die Stadt nicht Mitglied des ZMS, doch ist die besondere Stellung der Stadt als Sitz des Zweckverbands und Standort des Müllkraftwerks anerkannt, was z.B. darin zum Ausdruck kommt, dass der Beitritt weiterer Mitglieder zum Zweckverband der Zustimmung der Stadt bedarf und dass der Oberbürgermeister der Stadt, sofern er vom Landkreis als Verbandsrat entsandt wird, zwingend dem Verbandsausschuss des ZMS angehört.

Als Standortgemeinde des Müllkraftwerks kann es der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern nicht zugemutet werden, neben den Emissionen aus dem normalen Betrieb der Anlage auch noch gesundheitliche Risiken bei der Mitverbrennung von Abfällen aus Atomkraftwerken hinzunehmen.

Der Stadtrat fordert deshalb den ZMS auf, die Annahme und Mitverbrennung von Abfällen aus Atomkraftwerken sofort einzustellen und das Verbot der Annahme solcher Abfälle in der Ausschlussliste zu der Satzung des ZMS für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen (Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) zu verankern.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Schindler

Quelle: SPD Stadtratsfraktion Antrag Keine Verbrennung von Abfällen aus AKWs im MKW 2020-08-25 (PDF, 197 kB)

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