SPD Antrag: Kommunale Wärmeplanung

21. August 2023

Der Fraktionsvorsitzende Franz Schindler stellte am 17.08.2023 im Auftrag der SPD-Fraktion folgenden Antrag:

SPD Stadtratsfraktion Schwandorf

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Schwandorf, 17.08.2023

Kommunale Wärmeplanung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der SPD Stadtratsfraktion stelle ich folgenden

Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung für die Große Kreisstadt Schwandorf in die Wege zu leiten, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und zur Umsetzung ein qualifiziertes Ingenieurbüro zu beauftragen.

Begründung:

Im Rahmen der Energiewende und der Notwendigkeit der Einsparung von Wärmeenergie werden deutschlandweit alle größeren Kommunen verpflichtet, kommunale Wärmepläne mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung soll zentrales Steuerungsinstrument für die Kommunen und zugleich Orientierungshilfe für die Bürgerinnen und Bürger bei der Wärmewende werden und Planungssicherheit beim Neubau von Gebäuden und der energetischen Sanierung von Bestandsbauten schaffen.

In der Stadt Schwandorf wird es hierbei insbesondere darum gehen, Klarheit darüber zu schaffen, ob, in welchem Umfang und in welchen Stadt- und Ortsteilen das bestehende Fernwärmenetz ausgebaut werden kann, ob der sog. Grüngasring Schwandorf unter Nutzung des bestehenden Gasnetzes langfristig zur Wärmeversorgung beitragen kann, ob daneben weitere Wärmequellen zum Aufbau weiterer Wärmenetze zur Verfügung stehen, welche Stadt- und Ortsteile sich für neue (Nah-) Wärmenetze eignen und wo es bei einer Einzelversorgung von Gebäuden bleiben muss.

Angesichts der zu erwartenden Zeitvorgaben erscheint es sinnvoll, bereits jetzt mit den Vorarbeiten für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu beginnen, und insbesondere den aktuellen Wärmebedarf und –verbrauch und die Einsparpotentiale in den Bereichen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme zu ermitteln.

Da die kommunale Wärmeplanung im Freistaat Bayern (im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Niedersachen und Hessen) bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und nach jetzigem Kenntnisstand künftig alle Städte und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern durch Bundesgesetz verpflichtet werden, kommunale Wärmepläne aufzustellen, ist ein Engpass bei entsprechenden Ingenieurbüros zu befürchten und erscheint es als geboten, bereits jetzt ein qualifiziertes Ingenieurbüro zu beauftragen und die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung abzuklären.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Schindler

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