Der Stadtrat und SPD Fraktionsvorsitzende Franz Schindler stellte am 10.03.2022 im Auftrag der SPD-Fraktion folgenden Antrag:
SPD Stadtratsfraktion Schwandorf
Franz Schindler, Krondorfer Str. 27, 92421 Schwandorf
Herrn Oberbürgermeister
Andreas Feller
Rathaus
92421 Schwandorf
per E-mail
Schwandorf, 10.03.2022
Energiewende auch in Schwandorf vorantreiben
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der SPD-Stadtratsfraktion stelle ich folgenden
A n t r a g
mit der Bitte um Behandlung in den nächst erreichbaren Sitzungen der städtischen Gremien:
Der Stadtrat unterstützt die von der Bundesregierung und der Staatsregierung angestrebten Ziele zur Begrenzung der Folgen des menschengemachten Klimawandels und zur Energiewende und fasst aufbauend auf den Untersuchungen und Handlungsansätzen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts aus dem Jahr 2012 folgende Beschlüsse:
Die Verwaltung wird beauftragt,
a, dem Stadtrat über die Tätigkeit des Kommunalen Energiemanagements, insbesondere die Tätigkeitsschwerpunkte -Energiecontrolling und Verbrauchsanalysen, -Schwachstellenanalysen -Ermittlung von Optimierungspotentialen und Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen, -die Initiierung von Projekten zur regenerativen Energieerzeugung zu berichten und Möglichkeiten zur weiteren Verringerung des Energieverbrauchs in städtischen Liegenschaften (z.B. durch Erneuerung vorhandener Heizungsanlagen, Dämmung von Gebäuden, Nutzung regenerativer Energien etc.) vorzuschlagen und die damit verbundenen Kosten aufzuzeigen,
b, dem Stadtrat zu berichten, wie und in welchem Umfang das Fernwärmenetz über die in dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 genannten Maßnahmen und Vorhaben hinaus erweitert werden und der Fernwärmebezug vom Müllkraftwerk trotz der dort bevorstehenden Umbaumaßnahmen erhöht werden kann und wie viele Anwesen zusätzlich an die Fernwärme angeschlossen werden könnten, wenn die vorgehaltene Leistung entsprechend der in der AVBFernwärmeV geschaffenen Möglichkeit verringert würde,
c, aufzuzeigen, auf welchen städtischen Gebäuden Photovoltaik-und Solarthermieanlagen errichtet werden können und eine Prioritätenliste zu erstellen,
d, die Grundzüge eines Energieentwicklungsplans für die Stadt zu erarbeiten
d, aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen die Stadt die bestehenden Strom- und Gasnetze übernehmen könnte und welche Vorteile die Errichtung von Stadtwerken als kommunale Einrichtung hätte.
Der Beschluss des Stadtrats vom 23.03.2015, wonach im Stadtgebiet keine Ausnahme von der sog. 10-H-Regel für Windkraftanlagen zugelassen wird und von der gesetzlichen Möglichkeit, in Bebauungsplänen geringere Abstände vorzusehen, kein Gebrauch gemacht werden soll, wird aufgehoben.
Das mit Beschluss des Stadtrats vom 07.06.2021 zurückgestellte Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XVIII „Sondergebiet Photovoltaik Richt“ wird fortgesetzt.
Begründung:
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn auch in den Kommunen alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung und zur Erzeugung von Energie mittels regenerativer Energieträger genutzt werden.
Das Thema Energieeinsparung hat bereits bei den Diskussionen um das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) eine große Rolle gespielt. Einige der damals empfohlenen Handlungsansätze sind aufgegriffen worden (z.B. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, Wärmedämmung städtischer Liegenschaften etc.), doch sind noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Zwar leistet die Stadt durch die Nutzung der Fernwärme aus dem Müllkraftwerk bereits einen wichtigen Beitrag zur Einsparung fossiler Energien, doch werden weder die Möglichkeiten der Solarthermie zur Verringerung des Verbrauchs an Wärmeenergie noch die Potentiale der Windkraft und von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung in angemessener Weise genutzt.
Aufbauend auf den bereits vorhandenen Untersuchungen, Analysen und Vorschlägen soll die weitere Einsparung von Energie und die Nutzung regenerativer Energiequellen zu einem Schwerpunkt des kommunalen Handelns werden, das von dem neu eingestellten Klimaschutzmanager koordiniert werden könnte.
Mit dem Beschluss des Stadtrats vom 23.03.2015 sind Vorhaben zur Errichtung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet verhindert worden. Der Beschluss muss angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Energiesektor aufgehoben werden, damit der gesetzlichen Regelung entsprechend auch in Schwandorf Bebauungspläne zur Ermöglichung von Windkraftanlagen aufgestellt werden können. Selbstverständlich müssen hierbei die Belange der Anwohner von Windkraftanlagen berücksichtigt und sollte die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Bau und Betrieb von Windkraftanlagen angestrebt werden. Die Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahr 2015 wäre ein wichtiges Signal für potentielle Investoren.
Der Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 08.12.2020 zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Sondergebiet Photovoltaik Richt“ sollte umgesetzt und die dafür erforderliche 23. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan nicht länger zurückgestellt werden. Da die vorgesehene Fläche geeignet ist und keine so gravierenden Einwände vorgebracht worden sind, dass von dem Vorhaben Abstand genommen werden müsste, kann und muss nicht bis zur Aufstellung eines Energieentwicklungsplans für das gesamte Stadtgebiet und ein „Gesamtkonzept“ mit geeigneten Standorten für PV-Freiflächenanlagen abgewartet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Schindler
Quelle: 2022-03-10 SPD Stadtratsfraktion Antrag Energiewende 10032022 (PDF, 203 kB)